Wir verwenden Cookies auf dieser Webseite, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung zu bieten. Sie können mehr über die Nutzung der Cookies hier erfahren. Durch die Nutzung dieser Seite erklären Sie sich damit einverstanden.
BHE-Stellungnahme zum Vorschlag des Bundesinnenministeriums
Das Bundesministerium des Inneren hat für die Innenministerkonferenz am 06./07.12.2017 vorgeschlagen, die Hersteller von Alarm- und Sicherungsanlagen für Wohnungen und Autos zu verpflichten, Ermittlungsbehörden für richterlich angeordnete Überwachungsmaßnahmen Zugang zu den Anlagenzentralen zu verschaffen, um diese unbemerkt überwinden zu können. Laut der Deutschen Presse Agentur dpa erklärte ein Ministeriumssprecher, die bestehenden Abhörbefugnisse setzen voraus, dass die Polizei Zugang zu einer Wohnung oder einem Auto bekomme, um dort Überwachungstechnik zu installieren. Dafür müssten regelmäßig zunächst auf verdeckte Weise Sicherungseinrichtungen überwunden werden. Dies sei zwar rechtlich von den bestehenden Befugnissen abgedeckt, in der Praxis gebe es hier aber häufig Probleme.
Der BHE hat hierzu eine ausführlich Stellungnahme veröffentlicht.