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Am 01. Januar 2018 sind das novellierte Mängelgewährleistungs- und das neue Bauvertragsrecht in Kraft getreten. Durch die Reform des Mängelgewährleistungsrecht werden insbesondere die Rechte der E-Handwerksbetriebe erweitert. Dies ist als großer Erfolg der elektrohandwerklichen Interessenvertretung zu werten.
Weitere Informationen zum Mängelgewährleistungs- und Bauvertragsrecht gibt es auf der Verbandswebseite unter: www.feh-nrw.de
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