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Feststellanlagen |
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Vom Sachverständigenausschuss „Feuerschutzabschlüsse“ des Instituts für Bautechnik werden die Richtlinien für Feststellanlagen -Fassung Oktober 1998- erstellt. Diese Richtlinien beschreiben Anwendung und Montage von Feststellanlagen für bewegliche Raumabschlüsse, die die Eigenschaften „selbstschließend“ aufweisen müssen. Feststellanlagen, die gemäß diesen Richtlinien angewendet und montiert werden, gewährleisten bei angemessenem Wartungsaufwand die Eigenschaft „selbstschließend“ von Raumabschlüssen im Brandfall. Feststellanlagen sind geeignet für bewegliche Raumabschlüsse, wie Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutztüren und andere Anschlüsse, die selbstschließend sein müssen.
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DOKUTRONIK Kabel- und Systemmontagen GmbH Hausbroicher-Straße 298b 47877 Willich Telefon: 0 21 56 / 48 05 00 Telefax: 0 21 56 / 48 05 29 Notdienst / Bereitschaft |
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| Periodische Überwachung/ Wartung/ Instandhaltung |
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Die Feststellanlage muss vom Betreiber: - ständig betriebsfähig gehalten werden und mindestens einmal monatlich auf einwandfreie Funktion überprüft werden.
Der Betreiber ist verpflichtet mindestens einmal jährlich: - eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie Wartung vornehmen zu lassen.
- Die Prüfungen und die Wartungen dürfen nur von einem Fachmann des Herstellers oder durch eine autorisierte Person ausgeführt werden. Als autorisiert gilt z.B. eine Fachkraft nach dem erfolgreichen Besuch einer FSA-Schulung beim Anlagenhersteller.
- Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der periodischen Überwachung sind aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen verbleiben beim Betreiber der Anlage.
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