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Zeitgesteuerte Schalteinrihtung (gemäß DIN VDE 0833-3) Die zeitgesteuerte Schalteinrichtung läßt erst nach Ablauf einer eingestellten Sperrzeit die Durchführung weiterer Schaltvorgänge zu. Zentrale (gemäß EN 50131-1) Einrichtung für Empfang, Verarbeitung, Steuerung, Anzeige und Einleitung der Weiterleitung von Informationen.
Zentrale Wasserversorgung (gemäß DIN 14011-2) Sie dient der Deckung des Wasserbedarfs von Wohn- und Arbeitsstätten sowie für Löschzwecke. Sie erfolgt durch ein vornehmlich unter Straßen verlegtes Rohrnetz aus Haupt-, Versorgungs- und Anschlussleitungen. Zugangsebene (gemäß EN 54-2) Einer von mehreren Zuständen der BMZ, in welchem ausgewählte - Bedienelemente betätigt werden können, - Bedienungen ausgeführt werden können, - Anzeigen sichtbar und/oder - Informationen entgegengenommen werden können. Zugänge (gemäß DIN 14090) sindFlächen auf dem Grundstück, die rückwärtige Grundstücksteile mit der öffentlichen Verkehrsfläche verbinden. Sie können auch überbaut sein (Durchgänge). Sie dienen zum Erreichen rückwärtig liegender Grundstücksteile mit Rettungs- und Löschgeräten. Zugriffskontrolle (gemäß Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 2006) Eine Zugriffskontrolle regelt den Zugriff auf Rechensysteme und sichert diese gegen unberechtigte Benutzer. Zusätzliche Bedieneinrichtung (gemäß EN 50131-1) Einrichtung, die zusätzlichen Bedienvorgängen dient.
Zusätzliche Isolierung (gemäß DIN 57106-1 und VDE 0106-1 / DIN VDE 0800-1) ist eine unabhängige Isolierung zusätzlich zur Basisisolierung, die den Schutz gegen elektrischen Schlag im Fall eines Versagens der Basisisolierung sicherstellt. Zutritts-/Ausgangsweg (gemäss EN 50131) Weg, auf welchem das berechtigte Eintreten oder Verlassen des überwachten Bereiches oder Teilen davon ermöglicht wird. Zutrittskontrolle ZuKo (gemäß ZVEI) Eine Zutrittskontrollanlage schützt sensible Räume vor unbefugtem Zutritt. Außerhalb der Hauptbetriebszeiten kann die Zutrittsregelung automatisch auf das ganze Gebäude ausgedehnt werden. Bei Ausweisverlust müssen keine teuren Schlösser mehr getauscht werden. Einrichtungsfremden Organisationen wird der Zutritt nur für festgelegte Räume und zu vereinbarten Zeiten gewährt.
Zwangsläufigkeit (gemäß DIN 57833-3 und VDE 0833-3) Beim zwangsläufigen Scharfschalten können Sicherungsbereiche erst dann scharfgeschaltet werden, wenn alle Zugänge zu den Sicherungsbereichen überwacht verriegelt sind und die Sicherungsbereiche scharfschaltbereit sind.
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