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Rauch-, Wärme- und Gasmelder
Rauch-, Wärme- und Gasmelder retten Leben. Jährlich sterben in Deutschland mehrere hundert Menschen bei Wohnungsbränden. Die Statistiken weisen erschreckende Zahlen aus: Versicherungen registrieren jährlich Sachschäden in Höhe von ca. 1 Mrd. Euro. 80% aller Brände entstehen in Privathaushalten. 70% aller Brände mit Todesfolge ereignen sich zwischen 23:00 und 07:00 Uhr. Giftiger Rauch macht Schlafende bewusstlos und erstickt die Opfer, bevor Sie das Feuer überhaupt bemerken. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, wie wichtig heute die private Vorsorge in Hinblick auf mögliche Brandgefahren ist. Rauchmelder warnen in der Entstehungsphase eines Wohnungsbrandes erfahrungsgemäß am schnellsten. Durch Ihre optische Sensortechnik sind Sie allerdings für Bereiche, wo Staub oder Dampf Fehlalarme auslösen können, nicht geeignet. Deshalb sollten die Rauchmelder nicht in der Küche, im Heizungsraum und in der Garage installiert werden. Für diese Räume eignen sich Wärmemelder. Gasmelder sind Melder für brennbare Gase und warnen frühzeitig bei entweichendem Stadt / Erdgas (Methan) oder Flüssiggas (Propan / Butan), also die Gase, die zum Heizen und Kochen verwendet werden.
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Rauchmelder – dieser neu entwickelte Rauchwarnmelder PE910 von Kidde, einem der weltweit führenden Hersteller von professioneller Brandschutztechnik, sorgt für mindestens 10 Jahre Sicherheit: - 10 Jahre Garantie auf einwandfreie Funktion
- 10 Jahre Garantie auf extra starke Batterien
- 10 Jahre Garantie für Ihre Investition
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Firex Wärmemelder – für Räume mit hoher Luftfeuchtigkeit oder Staubentwicklung wie beispielsweise Küche, Bad, Heizungsraum, Werkstatt oder Garage
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AMS Gasalarm S2 – dieser Gasmelder ist mit einem hochempfindlichen Halbleitersensor ausgestattet und werkseitig so kalibriert, dass er Gaskonzentrationen bereits weit unterhalb der unteren Explosionsgrenze meldet.
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DOKUTRONIK Kabel- und Systemmontagen GmbH Hausbroicher-Straße 298b 47877 Willich Telefon: 0 21 56 / 48 05 00 Telefax: 0 21 56 / 48 05 29 Notdienst / Bereitschaft |
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| Rauchmelderpflicht nach DIN 14676 |
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Diese Norm regelt die Mindestanforderungen für den Einsatz von Rauchwarnmeldern in Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung. In Bundesländern mit Rauchmelderpflicht bedeutet das: - Installation von durchschnittlich 3 Rauchwarnmeldern pro Wohnung: Je 1 Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmer und Fluren. - Jährliche Wartung zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit: Sichtprüfung, Alarmprüfung, ggf. Batteriewechsel. - Darüber hinaus wird empfohlen: Tauschen Sie Rauchmelder nach 10 Jahren aus.
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